Wasserversorgung Klingnau: Wasserversorgung Klingnau

Messwerte 2024 für Wasserversorgung Klingnau

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Allgemeine Beurteilung

23. Juli 2024

REGELUNG VON CHLOROTHALONIL-ABBAUPRODUKTEN IN TRINKWASSER

Ausgangslage

In den Jahren 2019 und 2020 wurden Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorothalonil verbreitet und in erhöhten Konzentrationen in Grundwasser und Trinkwasser fest- gestellt. Im Rahmen einer gezielten Überprüfung erfolgte Ende 2019 der Entscheid des zuständigen Bundesamts, Chlorothalonil die Genehmigung zu entziehen.

Gemäss der Weisung 2024/1 vom 22.05.2024 stuft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) alle Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasser als relevant ein (h  ttps://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-voll- z ugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgrundlagen/weisungen.html). Für relevante Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 µg/l.


Aktuelle Situation

  • Konsequenter Schutz der Trinkwasserressourcen

Die übergeordnet wichtigste Massnahme zum Schutz des Trinkwassers vor Chlorothalonil-Abbau- produkten traf der Bund mit dem Verbot der Anwendung von Chlorothalonil. Seit Mai 2020 dürfen keine Chlorothalonil-haltigen Pflanzenschutzprodukte mehr verwendet werden.


In den Wasserversorgungen bereits getroffene Massnahmen

Auf Basis einer ähnlich lautenden Weisung im Jahr 2019 (BLV-Weisung 2019/1) hat das Amt für Ver- braucherschutz (AVS) ab August 2019 bei Überschreitung des Höchstwerts die Trinkwasserqualität beanstandet und die betreffenden Wasserversorger verpflichtet, die Belastungen des Trinkwassers so weit zu verringern, wie es mit einfachen Sofortmassnahmen möglich ist (z. B. durch Mischen oder Ausserbetriebnahme von stark belasteten Fassungen). Zudem müssen die Wasserversorgungen seither die Konsumentinnen und Konsumenten anlässlich der jährlichen umfassenden Information zur Trinkwasserqualität auch über die Situation und die getroffenen Massnahmen bezüglich der Chlorothalonil-Abbauprodukte informieren. Die aktualisierte Weisung 2024/1 des BLV ändert nichts Grundlegendes am bisherigen Vorgehen.


Entwicklung der Konzentration von Abbauprodukten im Grundwasser

Nach 4 Jahren stehen nun umfangreiche Daten aus der Untersuchung von Wasserproben zur

Ver-fügung. Sie können zur Abschätzung genutzt werden, wie sich die Konzentrationen der Abbau- produkte im Grundwasser entwickeln: Weiterhin besteht eine Höchstwert-Überschreitung in zahlrei- chen Grundwasserfassungen der Aargauer Flusstäler und teilweise auch in Quellwasserfassungen. Jedoch ist in den Fassungen mehrheitlich eine abnehmende Tendenz festzustellen. Die individuellen hydrologischen Gegebenheiten der einzelnen Fassungen wie das durchschnittliche Alter des Grund- wassers und die Bodenbeschaffenheit beeinflussen die Konzentrations-Entwicklung und erschweren eine präzise Vorhersage. Generell wird sich die Ausschwemmung von Chlorothalonil-Abbauproduk- ten ins Grundwasser in den nächsten 5 bis 15 Jahren aber voraussichtlich so weit verringern, dass nur noch vereinzelte Trinkwasserfassungen eine Konzentration über dem Höchstwert aufweisen.

Die Konzentration in Trinkwasserproben aus dem Verteilnetz ist rückläufig und dank der Mass- nahmen der Wasserversorger vielerorts bereits deutlich tiefer als in den belasteten Grundwasser- fassungen. Dies zeigt die Wirksamkeit der von den Versorgungen getroffenen Massnahmen.


Auswirkungen der BLV-Weisung auf die Wasserversorgungen

Anlässlich der neuen BLV-Weisung 2024/1 müssen Wasserversorgungen bei genutzten Fassungen mit einer Höchstwertüberschreitung prüfen, ob alle notwendigen Massnahmen getroffen wurden, um die Versorgung mit einem möglichst grossen Anteil an einwandfreiem Trinkwasser sicherzustellen. Wenn das AVS bei einer Höchstwertüberschreitung die von der Wasserversorgung getroffenen Massnahmen als nicht ausreichend erachtet, ordnet es zusätzliche Massnahmen an. Bezüglich der beiden Hauptabbauprodukte von Chlorothalonil erachtet das AVS folgende Massnahmen als verhält- nismässig:


R417888 tiefer als 0,1 µg/l UND

R471811 zwischen 0,1 µg/l und 1,0 µg/l*

Überprüfen, ob mit den bestehenden Installationen (Anlagen, Steuerung) alle möglichen Sofortmassnahmen ergriffen wurden, damit die Belastung des Trinkwassers möglichst tief ist.


Niederschwellige Anpassungen der bestehenden Installationen, die zu einer Verbesserung führen, innert zwei Jahren umsetzen.


ð In diesem Fall sind keine aufwändigen Massnahmen (z. B. die Aufbereitung des Wassers mit Aktivkohle) erforderlich.

R417888 höher als 0,1 µg/l UND/ODER

R471811 höher als 1,0 µg/l*

Abklären, mit welchen zusätzlichen Massnahmen eine Senkung der Konzentrationen erreicht werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob auf stark belastete Ressourcen verzichtet werden kann, eine separate Leitung zur Mischung oder zur Vernetzung (Bezug von weniger kontaminiertem Wasser) erstellt werden kann oder eine Aufbereitungsanlage realisierbar ist.


Fristen für die Umsetzung derjenigen evaluierten Massnahmen festlegen, die zur Verbesserung der Trinkwasserqualität geeignet und notwendig sind. Priorität haben Massnahmen, die ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erwarten lassen.

  • Der Wert von 1,0 µg/l soll dazu beitragen, dass hohe Belastungen prioritär angegangen werden


Wasserversorgungen müssen den Verlauf der Verunreinigung zudem mit periodischen Kontroll- messungen überprüfen, wenn ein Teil oder das gesamte Trinkwasser im Verteilnetz eine Höchst- wertüberschreitung aufweist. Das Amt für Verbraucherschutz erachtet eine einmal jährliche Verlaufs- messung als zweckmässig, wenn anhand vorgängiger Messungen von einer Abnahme der Rück- stands-Konzentrationen ausgegangen werden kann, bzw. eine halbjährliche Verlaufsmessung, wenn grössere Konzentrations-Schwankungen festgestellt wurden oder noch keine Beurteilung der Ent- wicklung möglich ist. Von einer Höchstwertüberschreitung in abgegebenem Trinkwasser betroffene Wasserversorgungen müssen die Konsumentinnen und Konsumenten anlässlich der jährlichen umfassenden Information zur Trinkwasserqualität auch über die Situation und die getroffenen Mass- nahmen bezüglich der Chlorothalonil-Abbauprodukte informieren.


Konsumfähigkeit des Trinkwassers

Der Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Beim Konsum von Trinkwasser mit Höchstwertüberschreitungen besteht keine unmittelbare Gesundheits- gefahr. Im Sinne der Vorsorge sollen die rechtlichen Bestimmungen aber dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit unerwünschten chemischen Stoffen so tief wie möglich zu halten.

Während der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zur langfristig wirkenden Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen ist das Wasser weiterhin als Trinkwasser bestens geeignet. Auch für die Verwendung als Trinkwasser in Lebensmittelproduktionsbetrieben bestehen weiterhin keine Einschränkungen.

Infoschreiben Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle vom 23. Juli 2024

Sensorische Beurteilung

Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser

Ausgangslage

Chlorothalonil ist ein Pflanzenschutzmittel, das seit den späten 1970-er Jahren zur Bekämpfung von Pilzbefall bei der Produktion von Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Weintrauben, Erdbeeren und weite- ren landwirtschaftlichen Kulturen, aber auch zur Behandlung von Rasenflächen eingesetzt wurde.

Aufgrund der zuverlässigen Wirkung und des breiten Anwendungsspektrums zählte es während vielen Jahren zu den meistverkauften Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in der Schweiz.

Genehmigungen für Pflanzenschutzmittel werden befristet erteilt. Gegen Ablauf der Frist können die Herstellerfirmen eine Erneuerung der Genehmigung beantragen. Ein Expertengremium prüft darauf- hin auf Basis der aktuellen Zulassungs-Kriterien, ob der Wirkstoff die Voraussetzungen für die bean- tragte Erneuerung der Genehmigung erfüllt. Auch gezielte Überprüfungen von Pflanzenschutzmitteln sind möglich resp. vorgesehen, wenn es Hinweise gibt, dass ein Wirkstoff die heutigen Zulassungs- kriterien nicht erfüllt.

Im Rahmen einer gezielten Überprüfung erfolgte Ende 2019 der Entscheid des zuständigen Bundes- amts, Chlorothalonil die Genehmigung zu entziehen. Seit Mai 2020 dürfen keine Chlorothalonil- haltigen Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden.

Auch in den EU-Ländern sind seit 2020 keine Chlorothalonil-haltigen Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen.


Konsequenter Schutz der Trinkwasserressourcen

In den Jahren 2019 und 2020 wurden Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorothalonil verbreitet und in erhöhten Konzentrationen in Grundwasser und Trinkwasser festge- stellt. Betroffen von den langlebigen Chlorothalonil-Abbauprodukten sind vor allem die Grundwasser- vorkommen des Schweizer Mittellands.

Die übergeordnet wichtigste Massnahme zum Schutz des Trinkwassers vor Chlorothalonil-Abbau- produkten traf der Bund mit dem Verbot der Anwendung von Chlorothalonil, welches seit Mai 2020 schweizweit gilt.


Konsumfähigkeit von Trinkwasser mit Chlorothalonil-Abbauprodukten

Gemäss der Weisung 2024/1 vom 22.05.2024 stuft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) alle Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil in Trinkwasser als relevant ein. Für relevante Abbauprodukte in Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 µg/l.

Dieser Höchstwert für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Beim Konsum von Trinkwasser mit Höchstwertüberschreitungen besteht keine unmittel- bare Gesundheitsgefahr. Im Sinne der Vorsorge sollen die rechtlichen Bestimmungen aber dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit unerwünschten chemischen Stoffen so tief wie möglich zu halten. Während der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zur langfristig wirkenden Ein- haltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen ist das Wasser weiterhin als Trinkwasser bestens geeignet. Auch für die Verwendung als Trinkwasser in Lebensmittelproduktionsbetrieben bestehen weiterhin keine Einschränkungen.


Chlorothalonil-Abbauprodukte in Aargauer Trinkwasser

Die zwei Haupt-Abbauprodukte von Chlorothalonil mit der Bezeichnung R417888 und R471811 sind im Aargauer Grundwasser die am häufigsten nachweisbaren Pflanzenschutzmittel-Rückstände. In zahlreichen Trinkwasserfassungen liegt eine Höchstwertüberschreitung vor. Aufgrund der Stabilität der Abbauprodukte wird diese Situation noch längere Zeit andauern. Jedoch ist in den Fassungen mehrheitlich eine abnehmende Tendenz festzustellen. Generell wird sich die Ausschwemmung von Chlorothalonil-Abbauprodukten ins Grundwasser in den nächsten 5 bis 15 Jahren voraussichtlich so weit verringern, dass nur noch vereinzelte Trinkwasserfassungen eine Konzentration über dem Höchstwert aufweisen.

Die Konzentration in Trinkwasserproben aus dem Verteilnetz ist rückläufig und dank der Massnah- men der Wasserversorger vielerorts bereits deutlich tiefer als in den belasteten Grundwasserfassun- gen. Dies zeigt die Wirksamkeit der von den Versorgungen getroffenen Massnahmen.

Massnahmen der Wasserversorgungen

Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat ab August 2019 bei Überschreitung des Höchstwerts für Abbauprodukte von Chlorothalonil die Trinkwasserqualität beanstandet und die betreffenden Wasserversorger verpflichtet, die Belastungen des Trinkwassers so weit zu verringern, wie es mit einfachen Sofortmassnahmen möglich ist (z. B. durch Mischen oder Ausserbetriebnahme von stark belasteten Fassungen). Sie müssen den Verlauf der Verunreinigung mit periodischen Kontrollmes- sungen überprüfen, wenn ein Teil oder das gesamte Trinkwasser im Verteilnetz eine Höchstwert- überschreitung aufweist. Zudem müssen die Wasserversorgungen seitdem die Konsumentinnen und Konsumenten anlässlich der jährlichen umfassenden Information zur Trinkwasserqualität auch über die Situation und die getroffenen Massnahmen bezüglich der Chlorothalonil-Abbauprodukte informie- ren.

Die aktualisierte Weisung 2024/1 des BLV ändert nichts Grundlegendes am bisherigen Vorgehen. Wasserversorgungen mit einer Höchstwertüberschreitung müssen prüfen, ob sie alle notwendigen Massnahmen getroffen haben, um die Versorgung mit einem möglichst grossen Anteil an einwand- freiem Trinkwasser sicherzustellen. Gegebenenfalls sind hierfür zusätzliche Abklärungen und Evaluationen nötig. Wenn das AVS bei einer Höchstwertüberschreitung die von der Wasserversor- gung getroffenen Massnahmen als nicht ausreichend erachtet, ordnet es zusätzliche Massnahmen an und legt die Fristen für deren Umsetzung fest.

Faktenblatt Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle vom 23. Juli 2024

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/trink-badewasser/trinkwasser


Einzugsgebiet

Das Grundwasser wird aus dem Grundwasserpumpwerk Unterwald der Gemeinde Döttingen bezogen.

PLZ-Gebiet

5313

Mikrobiologische Messwerte

Messungen Minimal Maximal Durchschnitt Median
Aerobe mesophile Keime 2 1 KBE/ml 7 KBE/ml 4 KBE/ml 4 KBE/ml
Enterokokken 2 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml
E.coli 2 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml 0 KBE/100ml

Chemische Messwerte

Messungen Minimal Maximal Durchschnitt Median
Gesamthärte 1 29.2 °fH 29.2 °fH 29.2 °fH 29.2 °fH
Nitrat 1 18.4 mg/l 18.4 mg/l 18.4 mg/l 18.4 mg/l

Herkunft und Aufbereitung des Wassers

Wasserversorgung Klingnau: Alle Versorgungsgebiete

Der Wasserversorger "Wasserversorgung Klingnau" versorgt die folgenden Gebiete mit Wasser:

Wasserversorgung Klingnau
PLZ: 5313
PLZ Gesamthärte
Wasserversorgung Klingnau 5313 29.2 °fH Messwerte

Die Desinfektion ist das häufigste Aufbereitungsverfahren in der Wasserversorgung. Sie gewährleistet die Hygiene des Trinkwassers. Die Desinfektion hat zum Ziel Krankheiten zu vermeiden, die über das Trinkwasser übertragen werden. Dazu müssen Krankheitserreger (Mikroorganismen: Protozooen, Bakterien, Viren) abgetötet werden. Das geschieht durch ultraviolette (UV-) Strahlung oder chemische Oxidationsmittel. In der Praxis der Schweizer Wasserversorgungen ist der Einsatz von chemischen Oxidationsmitteln wie O3 (Ozon), ClO2 (Chlordioxid) weit verbreitet. In kleinen Wasserversorgungen wird oft eine Behandlung mit UV eingesetzt.

Die Desinfektion ist das häufigste Aufbereitungsverfahren in der Wasserversorgung. Sie gewährleistet die Hygiene des Trinkwassers. Die Desinfektion hat zum Ziel Krankheiten zu vermeiden, die über das Trinkwasser übertragen werden. Dazu müssen Krankheitserreger (Mikroorganismen: Protozooen, Bakterien, Viren) abgetötet werden.

Das geschieht durch ultraviolette (UV-) Strahlung oder chemische Oxidationsmittel. In der Praxis der Schweizer Wasserversorgungen ist der Einsatz von chemischen Oxidationsmitteln wie O3 (Ozon) oder auch ClO2 (Chlordioxid) weit verbreitet. In kleinen Wasserversorgungen wird hingegen oft eine Behandlung mit UV eingesetzt.

Die Desinfektion ist das häufigste Aufbereitungsverfahren in der Wasserversorgung. Sie gewährleistet die Hygiene des Trinkwassers. Die Desinfektion hat zum Ziel Krankheiten zu vermeiden, die über das Trinkwasser übertragen werden. Dazu müssen Krankheitserreger (Mikroorganismen: Protozooen, Bakterien, Viren) abgetötet werden.

Das geschieht durch ultraviolette (UV-) Strahlung oder chemische Oxidationsmittel. In der Praxis der Schweizer Wasserversorgungen ist der Einsatz von chemischen Oxidationsmitteln wie O3 (Ozon) oder auch ClO2 (Chlordioxid) weit verbreitet. In kleinen Wasserversorgungen wird hingegen oft eine Behandlung mit UV eingesetzt.

Die Schnellfiltration hat die Aufgabe, Partikel aus dem Wasser abzutrennen indem das Wasser eine Quarzsandschicht durchfliesst. Die Fliessgeschwindigkeit ist mit mehreren Metern pro Stunde wesentlich schneller als bei den Langsamfiltern. Schnellfilter gibt es mit offenen Becken oder mit geschlossenen Kesseln. Bei der Reinigung werden sie mit Wasser und/oder Luft rückgespült.

Die Langsamfiltration ist ein Reinigungsverfahren, das sowohl partikuläre Stoffe und mikrobielle Keime als auch biologisch abbaubare Stoffe zurückhält. Das Reinigungsprinzip ist der natürlichen Reinigung im Boden nachempfunden. Langsamsandfilter werden mit feinerem Quarzsand als die Schnellfilter aufgebaut - dadurch ist die Durchflussgeschwindigkeit viel langsamer und der Platzbedarf entsprechend gross. Langsamsandfilter können bereits hygienisch einwandfreies und feststofffreies Wasser liefern.

Ultrafiltrations-Membranen können Wasser so fein filtern, das es am Ende praktisch feststofffrei ist. Bakterien, Parasiten und Viren werden nicht abgetötet, sondern vollständig vom Trinkwasser getrennt. Es wird als umweltfreundlichen Reinigung angesehen, die fast ganz ohne Einsatz von Chemikalien auskommt. Die eingesetzten Membranen sind feinste Filter und wirken wie Siebe, durch die das Wasser gepresst wird. Alle Inhaltsstoffe, die größer sind als die mikroskopisch kleinen Poren, werden zurückbehalten und ausgeschieden. Man unterscheidet zwischen Mikro-, Ultra- und Nanofiltration.

Mit der Aktivkohlefiltration werden gelöste, organische Verbindungen aus dem Wasser abgetrennt, indem diese an der Oberfläche der Aktivkohle adsorbiert werden. Aktivkohle oder aktivierte Kohle wird hergestellt, indem z.B. Anthrazit oder Holzkohle bei hoher Temperatur mit Wasserdampf behandelt wird. Dadurch entstehen mikroskopischen Poren mit einer grossen inneren Oberfläche. Daran können nun organische Stoffe (wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittel u.a. mehr) anlagern können. Somit können diese Stoffe zusammen mit der Aktivkohle aus dem Wasser entfernt werden.

Flusswasser ist in der Regel starken Qualitätsschwankungen unterworfen. Wird aus Flusswasser Trinkwasser hergestellt, wird es auf durch einen natürlichen Boden versickert und anschliessend aus Grundwasserbrunnen gewonnen. Grundwasseranreicherung speichert Wasser im Untergrund und reinigt es auf natürliche Weise.

Die Flockung ist ein Prozess, der die Abtrennung von feinsten Partikeln aus dem Rohwasser unterstützt. Dieser Prozess wird vor allem bei der Oberflächenwasseraufbereitung eingesetzt. Viele der sehr kleinen Feststoffe können nicht durch Sedimentation aus den Rohwasser abgetrennt werden. Durch die Beigabe bestimmter Hilfsstoffe können sich die kleinen Feststoffe zu grösseren Aggregaten und Flocken zusammenballen und aus dem Wasser abgetrennt werden.

Als sogen. Netzschutz kann dem Wasser noch Chlordioxid als Desinfektionsmittel zugegeben werden. Geringe Restkonzentrationen von organischen Stoffen dienen Bakterien als Nährstoffe und können dazu führen, dass das Wasser im Netz von verkeimt wird.

Im sauerstoffarmen oder sauerstofffreien Grundwasser kann Eisen- und Mangan-Oxid, das sich im Grundwasserleiter befindet, durch biologische Prozesse zu zweiwertigem Fe2+ und Mn2+ reduziert werden. Kommt das Wasser wieder mit Sauerstoff in Kontakt, bildet sich schwerlösliches Eisen-III-oxid, welches das Trinkwasser gelblich verfärbt. Bei der Enteisenung und Entmanganisierung des Wassers wird das Wasser mit Sauerstoff belüftet, die sich bildenden Niederschläge anschliessend durch Zugabe von Flockungsmitteln geflockt. Die Flocken können anschliessend in einem Schnellsandfilter, der mit Vorteil als mehrschichtiger Raumfilter gestaltet ist, abgetrennt werden.

Enthält ein Wasser in Bezug auf das Gleichgewicht zwischen Kalk CaCO3 und Kohlensäure (Kohlendioxid, CO2) einen Überschuss an Säure (d.h. im Kontakt mit CaCO3 würde das Wasser noch Kalk auflösen können), so hat das Wasser die Tendenz, in Verteilleitungen aggressiv oder korrosiv zu sein. Die Entsäuerung geschieht zum Beispiel mit Zugabe von Hydroxiden sowie Soda.